Markenrechte & Lizenzen

„Der Name Robin Ruth steht für über zwei Jahrzehnte Designarbeit, Markenpflege und Qualitätsversprechen – und genießt als solcher umfassenden rechtlichen Schutz."


1. Markeninhaberschaft

Abschnittsüberschrift: Wem gehört die Marke Robin Ruth?

Fließtext: Die Marke Robin Ruth ist eingetragenes Eigentum der Robin Ruth International B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Die Marke ist international registriert und genießt Schutz in über 60 Ländern – darunter alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die Schweiz sowie zahlreiche weitere Märkte weltweit.

Der Schutz umfasst insbesondere:

  • Den Markennamen „Robin Ruth" in Wort- und Bildform
  • Das Robin Ruth Logo in allen aktuellen und historischen Ausführungen
  • Alle Kollektionsbezeichnungen, Produktlinien und Subbrand-Elemente
  • Charakteristische Design- und Musterelemente, die den Produkten ihre unverwechselbare Optik verleihen
  • Alle Bildmaterialien, Fotografien und Grafiken, die im Rahmen von Kollektionen und Marketingmaterialien entstanden sind

Unbefugte Verwendung des Markennamens, des Logos oder anderer geschützter Elemente – gleich in welcher Form, auf welchem Medium oder zu welchem Zweck – ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Markeninhabers nicht gestattet und kann rechtlich verfolgt werden.


2. Lizenzstruktur für Deutschland und Österreich

Abschnittsüberschrift: Exklusiver Partner für DE & AT.

Fließtext: Für die Märkte Deutschland und Österreich hält die Fashion in the City GmbH eine exklusive Vertriebslizenz für die Marke Robin Ruth. Diese Lizenz umfasst das Recht zum Vertrieb der Robin Ruth Kollektionen an gewerbliche Händler sowie zur werblichen Darstellung der Marke auf den offiziellen Kanälen robin-ruth.de und fashioninthecity.de.

Die Lizenz umfasst ausdrücklich nicht das Recht, die Marke Robin Ruth eigenständig weiterzulizenzieren, den Markennamen für eigene Produkte zu verwenden oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten, schriftlichen Genehmigung durch die Robin Ruth International B.V.

Lizenzübersicht auf einen Blick:

Markeninhaber Robin Ruth International B.V., Amsterdam, Niederlande

Exklusiver Distributor DE & AT Fashion in the City GmbH, Deutschland

Lizenzierte Märkte Deutschland und Österreich

Lizenzumfang Gewerblicher Vertrieb, offizielle Markenkommunikation, B2B-Partnerbetreuung

Nicht lizenziert Weiterlizenzierung, eigenständige Markennutzung durch Dritte ohne Genehmigung, Nutzung außerhalb DE/AT


3. Nutzungsrechte für Händler & Partner

Abschnittsüberschrift: Was Händler dürfen – und was nicht.

Fließtext: Als autorisierter Robin Ruth Handelspartner erhalten Sie im Rahmen Ihrer Händlervereinbarung eingeschränkte Nutzungsrechte an Markenmaterialien zum Zweck der Produktpräsentation und Bewerbung in Ihrem Geschäft. Diese Rechte sind an Ihre aktive Händlerpartnerschaft mit der Fashion in the City GmbH geknüpft und enden automatisch mit Beendigung der Zusammenarbeit.

Erlaubt – mit aktivem Händlerstatus:

  • Verwendung bereitgestellter Produktfotos und Kollektionsbilder zur Bewerbung der Robin Ruth Produkte in Ihrem Geschäft, in Ihrem lokalen Werbematerial und auf Ihren eigenen Verkaufskanälen
  • Nennung des Markennamens „Robin Ruth" im Kontext der von Ihnen angebotenen Produkte (z. B. „Wir führen Robin Ruth")
  • Verwendung bereitgestellter Displaymaterialien, Aufsteller und POS-Materialien gemäß ihrer Bestimmung
  • Verlinkung auf robinruthshop.com oder robin-ruth.de in digitalen Kanälen

Nicht erlaubt – ohne ausdrückliche Genehmigung:

  • Eigenständige Anfertigung oder Bearbeitung von Robin Ruth Logos, Schriftzügen oder Bildmaterialien
  • Verwendung des Markennamens oder Logos auf eigenen Produkten, Verpackungen oder Eigenmarken
  • Nachahmung von Designs, Mustern oder anderen geschützten Gestaltungselementen
  • Weitergabe von Markenmaterialien an Dritte außerhalb Ihrer Verkaufsaktivitäten
  • Verwendung des Markennamens in einer Form, die den Eindruck erweckt, Sie seien Markeninhaber oder autorisierter Lizenzgeber

Bei Fragen zur zulässigen Verwendung wenden Sie sich bitte an Ihren regionalen Agenten oder direkt an die Fashion in the City GmbH.


4. Private Label & Custom Made – gesonderter Lizenzrahmen

Abschnittsüberschrift: Individuelle Produkte – klare Regeln.

Fließtext: Unternehmen, die im Rahmen des Private Label Programms individuelle Produkte über Robin Ruth entwickeln, erwerben mit der Auftragserteilung das Nutzungsrecht an den für sie entwickelten Designs und Produkten – nicht jedoch an der Marke Robin Ruth selbst.

Private-Label-Produkte werden ausdrücklich nicht unter dem Namen Robin Ruth vermarktet, sondern unter der Markenidentität des beauftragenden Unternehmens. Robin Ruth agiert in diesem Rahmen als Produktionsspezialist, nicht als Markengeber. Die entwickelten Designs bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Robin Ruth International B.V. beziehungsweise der Fashion in the City GmbH als lizenziertem Partner.

Für Fragen zu Designrechten, Exklusivitätsvereinbarungen oder besonderen Lizenzregelungen im Rahmen individueller Aufträge stehen wir gerne im direkten Gespräch zur Verfügung.


5. Urheberrecht an Inhalten dieser Website

Abschnittsüberschrift: Alle Inhalte – rechtlich geschützt.

Fließtext: Sämtliche Inhalte dieser Website – einschließlich Texte, Fotografien, Grafiken, Illustrationen, Layouts und Code – sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind Eigentum der Fashion in the City GmbH oder der jeweiligen Rechteinhaber und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet noch in irgendeiner Form öffentlich zugänglich gemacht werden.

Dies gilt ausdrücklich auch für Kollektionsfotos, Stimmungsbilder und alle anderen visuellen Materialien, die Robin Ruth International B.V. zur Verfügung stellt. Die Rechte an diesen Materialien liegen beim ursprünglichen Rechteinhaber – nicht beim Betreiber dieser Website.

Zulässig ist ausschließlich die private, nicht-kommerzielle Nutzung einzelner Inhalte in unveränderter Form mit ausdrücklicher Quellenangabe.


6. Markenverletzungen melden

Abschnittsüberschrift: Markenschutz ist gemeinsame Verantwortung.

Fließtext: Der Schutz der Marke Robin Ruth liegt im Interesse aller autorisierten Händler und Partner. Wenn Sie vermuten, dass Dritte die Marke Robin Ruth unbefugt nutzen – sei es durch Fälschungen, nicht autorisierte Händler, unzulässige Markendarstellungen oder andere Verstöße – bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.

So erreichen Sie uns bei Markenverletzungen:

Per E-Mail: info(at)robin-ruth.de Betreff: „Mögliche Markenverletzung – [kurze Beschreibung]"

Bitte fügen Sie wenn möglich folgende Informationen bei: Art der vermuteten Verletzung, Ort oder Kanal der Beobachtung (z. B. URL, Geschäftsadresse), Datum der Beobachtung sowie – falls vorhanden – Belege wie Screenshots oder Fotos.

Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und zeitnah geprüft.


7. Rechtliche Grundlagen

Abschnittsüberschrift: Geltende Rechtsnormen.

Fließtext: Der Schutz der Marke Robin Ruth sowie die auf dieser Seite beschriebenen Lizenzregelungen beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

Das deutsche Markengesetz (MarkenG) schützt eingetragene Marken, Unternehmenskennzeichen und geografische Herkunftsangaben. Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das ausschließliche Recht, diese für die eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen zu nutzen. Verletzungen können durch Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und – in schwerwiegenden Fällen – durch strafrechtliche Maßnahmen verfolgt werden.

Die EU-Unionsmarkenverordnung (UMV, Verordnung (EU) 2017/1001) ermöglicht den einheitlichen Schutz einer Marke im gesamten Gebiet der Europäischen Union durch eine einzelne Registrierung beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Robin Ruth genießt diesen Schutz als EU-Unionsmarke.

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt alle kreativen Werke – darunter Texte, Bilder, Grafiken, Designs und andere Gestaltungselemente – automatisch ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist.

Maßgeblicher Gerichtsstand für alle markenrechtlichen Streitigkeiten ist – sofern nicht anders vereinbart – das zuständige Gericht am Sitz der Fashion in the City GmbH in Deutschland.


Abschluss

Überschrift: Fragen zu Markenrechten oder Lizenzvereinbarungen?

Text: Unser Team steht für rechtliche Rückfragen zur Markenlizenz und zur zulässigen Verwendung der Robin Ruth Marke zur Verfügung – direkt, unkompliziert und persönlich.

Kontakt aufnehmen B2B Partnerschaft beantragen


Footer-Notiz (unter dem Seiteninhalt)

© 2026 Robin Ruth International B.V. Der Name „Robin Ruth", das Robin Ruth Logo sowie alle zugehörigen Markennamen, Produktbezeichnungen und Bildmaterialien sind eingetragene Marken oder urheberrechtlich geschütztes Eigentum von Robin Ruth International B.V. Alle Rechte vorbehalten. Der gewerbliche Vertrieb in Deutschland und Österreich erfolgt ausschließlich durch die Fashion in the City GmbH als autorisiertem Exklusivdistributor.


Redaktionelle Hinweise für die Umsetzung

Tonalität: Sachlich, klar, professionell — kein Legalese-Kauderwelsch, aber präzise genug, um rechtlich ernst genommen zu werden. Lesbar für Händler, nicht nur für Juristen.

Seitenposition: Footer-Link, keine Hauptnavigation. Kurze Ladezeit wichtig — kein Formular notwendig, nur Kontakthinweis am Ende.

Verknüpfungen empfehlen sich zu:

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • B2B & Partnerschaft (für Händler-Nutzungsrechte)
  • Kontakt (für Meldungen und Anfragen)

Rechtlicher Hinweis: Die genauen Registrierungsnummern der EU-Unionsmarke, eventuelle DPMA-Eintragungen sowie die tatsächlichen Waren-/Dienstleistungsklassen sollten vor Veröffentlichung durch Robin Ruth International B.V. oder einen Markenrechtsanwalt bestätigt und eingefügt werden. Gleiches gilt für den genauen Gerichtsstand und AGB-Verweise.